Was kostet ein Immobilienkauf in der Schweiz wirklich?
Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an. Diese Transaktionskosten umfassen Notarkosten, Grundbuchgebühren und – in vielen Kantonen – eine Handänderungssteuer. Hinzu kommen allfällige Maklerprovisionen.
Je nach Kanton können diese Kosten erheblich variieren: Während Käufer im Kanton Zürich mit rund 0.5% des Kaufpreises rechnen (Daumenregel), können es in Genf bis zu 7.5% sein.
Daumenregel: ca. 0.5% des Kaufpreises (Kanton Zürich)
1. Notarkosten
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und ist in der Schweiz für die öffentliche Beurkundung aller Grundstückskäufe zuständig. Die Kosten werden in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und variieren je nach Kanton zwischen 0.1% und 0.5%.
2. Grundbuchgebühren
Die Grundbuchgebühren werden für die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch erhoben. Auch diese Gebühren sind kantonal geregelt und bewegen sich zwischen 0.1% und 1.0% des Kaufpreises.
3. Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Eigentumsübergang anfällt. Viele Deutschschweizer Kantone kennen diese Steuer gar nicht – in der Westschweiz und in einzelnen anderen Kantonen kann sie jedoch erheblich sein.
4. Maklerprovision
In der Schweiz wird die Maklerprovision üblicherweise vom Verkäufer bezahlt (in der Regel 2%–3% des Kaufpreises). In einzelnen Kantonen – besonders in der Genferseeregion – kann jedoch auch der Käufer zur Provision beitragen. Bei einem Kaufpreis von Fr. 800’000 entspricht eine Provision von 3% einem Betrag von Fr. 24’000.
die folgenden Tabelle zeigt die Kostenstruktur alle 26 Kantone.
das folgende Beispiel zeigt den grossen unterschied zwischen dem günstigsten (Zürich) und einem der teuersten Standorte (Genf) bei einem Kaufpreis von CHF 800’000 und einer Maklerprovision von 3% (Käufer trägt bei Genf ebenfalls 3%):
Die Kostenteilung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Als Faustregel gilt:
Im Kanton Zürich trägt der Käufer typischerweise die Grundbuchgebühren, während Notarkosten und Handänderungssteuer aufgeteilt werden.
Notarkosten und Grundbuchgebühren können in der Regel als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden (sie erhöhen die Anlagekosten und mindern damit den späteren steuerbaren Gewinn). Die Handänderungssteuer ist in den meisten Kantonen nicht direkt abzugsfähig.
Nein. Transaktionskosten müssen zwingend aus eigenen Mitteln (Eigenkapital) bezahlt werden. Die Finanzierungsinstitute berücksichtigen diese Kosten nicht in der Hypothekarfinanzierung.
Als grobe Faustregel gilt im Kanton Zürich: 0.5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von Fr. 800’000 sind das ca. Fr. 4’000. In Westschweizer Kantonen sollte mit mindestens 3%–5% gerechnet werden.
Nein – die 0.5%-Regel gilt primär für Deutschschweizer Kantone ohne Handänderungssteuer (Zürich, Aargau, Zug, Schwyz etc.). In Kantonen mit Handänderungssteuer – besonders in der Westschweiz – können die Kosten ein Vielfaches betragen.
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